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Незаконнорожденный ребенок мужа.

21.05.19 20:20
Re: Не законнорожденный ребенок мужа!!! Хелп!!!
 
Nichja патриот
Nichja
Дети тут равноценны, что в браке, что вне его

Дайте ссылу на этот закон плиз.
2. Про наследство не верю.

Ну, хотя бы википедию почитайте

Seit 2011 unterscheidet das deutsche Recht (auch begrifflich) nicht mehr zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Die Begriffe „uneheliches Kind“ und „eheliches Kind“ kommen nur noch in Art. 6 Abs. 5 des Grundgesetzes (GG) vor, weil der Aufwand für eine Verfassungsänderung gescheut worden ist.


Da die Begriffe „uneheliches Kind“ und „nicht eheliches Kind“ synonym sind und eine Unterscheidung (Diskriminierung) zu „eheliches Kind“ implizieren, wurde die Unterscheidung in eheliche und nichteheliche Kinder durch die Kindschaftsreform 1998 ganz abgeschafft. Der Untertitel (§§ 1615a–1615n BGB) über die Unterhaltspflicht im Bürgerlichen Gesetzbuch trägt seit 1. Juli 1998 die Überschrift „Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern“. Die unterhaltsrechtlichen Unterschiede wurden im Rahmen dieser Reform abgeschafft, seither können diese Kinder auch einer Erbengemeinschaft angehören

Bei allen Erbfällen nach dem 28. Mai 2009 haben alle Kinder die gleichen Erbrechte und werden alle Teilnehmer der Erbengemeinschaft, unabhängig davon ob und wann ihre Eltern verheiratet waren.

Bei Erbfällen vor dem 1. April 1998 hatte das nichteheliche Kind bei dem Tod des Vaters einen Erbersatzanspruch, vor dem Tod konnte das Kind zwischen seinem 21. und 27. Lebensjahr einen vorzeitigen Erbausgleich verlangen.

Am 1. April 1998 trat das Erbrechtsgleichstellungsgesetz in Kraft, mit dem Erbersatzanspruch und Erbausgleich entfielen. Die nichtehelichen Kinder, soweit sie nach dem 1. Juli 1949 geboren waren, hatten nun die gleichen Erbrechte gegenüber ihrem Vater wie eheliche. Das nichteheliche Kind wird Teil der Erbengemeinschaft des Verstorbenen.

 

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