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Жена не хочет отдаватъ половину детских денег. Кто имел дело с судом?
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Amee коренной житель
в ответ Zahlesel 28.01.19 13:55
"Wer die Hälfte des auf den Barunterhalt entfallenden Kindergeldanteils verlangt (siehe Nr. 2), muss die Anteile der Eltern am Barunterhalt darlegen und beweisen. Dazu sind die Einkommensverhältnisse beider Seiten offenzulegen. Rückwirkend kann der Anspruch nur ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, zu dem die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert wurde (vgl. § 1613 Abs. 1 BGB). (BGH, Beschluss v. 20.04.2016, XII ZB 45/15) Praxishinweis: Eine gerichtliche Auseinandersetzung, wie im Fall geschehen, widerspricht an sich dem Paritätsmodell, bei dem ein gewisses Maß an Einvernehmen und Vertrauen bestehen muss, damit es funktioniert. Wer dieses Modell lebt, sollte daher eher auf außergerichtliche gemeinsame Lösungen setzen. "
Остановите землю, я сойду....