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Продаю в Ebay. Прислали штрафы IDO verband

10.01.19 23:20
Re: Продаю в Ebay. Прислали штрафы IDO verband
 
  mini me гость
в ответ SULU 10.01.19 22:27, Последний раз изменено 10.01.19 23:37 (mini me)

Müssen gebrauchte Verpackungen (z.B. wiederverwendete Kartons) lizenziert werden?

Vorab: Die "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" führt hierzu aus:


Der Umstand, dass „gebrauchte Verpackungen“ genutzt werden, sagt nichts über die zentrale Frage aus, ob diese Verpackungen vorher bereits an einem System beteiligt waren. Das Gegenteil dürfte regelmäßig der Fall sein: Sofern der Versandhändler die bei ihm anfallenden Kartonagen nutzt, waren diese vorher als Transportverpackung zu qualifizieren, da sie an einen Vertreiber versandt wurden. Transportverpackungen unterliegen nicht der Pflicht zur Systembeteiligung.

Da der Versandhändler in der Regel keinen Nachweis darüber haben dürfte, dass die „gebrauchte“ Verpackung im Vorfeld bereits als Versandverpackung an einem System beteiligt wurde, hat er die Pflicht die Systembeteiligung für die von ihm genutzten Versandverpackungen vorzunehmen.


Generell gilt: Auch bei einem Einsatz gebrauchter Verpackungen können die Voraussetzungen für eine Lizenzierungspflicht dieser Verpackungen (neu) vorliegen.


Der Online-Händler, der gebrauchte Verpackungen nutzt und diese nicht lizenzieren möchte, wird hier vor folgende (oftmals kaum lösbare) Probleme gestellt:

1. Problem: Darlegungslast liegt beim Online-Händler

Die Darlegungslast liegt bei dem Online-Händler, der die mit Ware befüllte gebrauchte Verkaufsverpackung in Verkehr bringt. Er muss also - etwa gegenüber der anfragenden Behörde - den Nachweis erbringen, dass die verwendeten Verpackungen bereits vor ihm in der Lieferkette lizenziert worden sind.

2. Problem: Sämtliche verwendeten Verpackungen müssen lizenziert sein

Der Online-Händler muss nachweisen, dass tatsächlich alle von ihm verwendeten gebrauchten Verpackungen bereits lizenziert worden sind - unabhängig davon ob sie gebraucht sind oder nicht. Jede Verpackung, die den Endkunden erreicht, muss ordnungsgemäß lizenziert sein - wie etwa die Produktverpackung, Versandkarton, Versandtasche, Packpapier, Füllmaterial wie Styropor und auch Klebeband. Dazu gehören auch Materialien, die zu Verkaufszwecken umfunktioniert werden, wie wohl zerknüllte Zeitungen etc.

3. Problem: Nachweis nur schwer zu führen

Der unter Punkt 1 angesprochene Nachweis wird in der Regel nur schwer zu führen sein - da es seit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung im Jahr 2009 keine Pflicht mehr gibt, ein Symbol zur Kennzeichnung der Teilnahme an einem dualen System auf lizenzierten Verpackungen anzubringen. Gerade etwa bei gebrauchten Kartons ist oft fraglich, ob tatsächlich bereits eine Beteiligung bei einem dualen System erfolgt ist.

4. Problem: Feststellung der Identität desjenigen, der lizenziert hatte

Auch für den Fall, dass die gebrauchte Verpackung tatsächlich bereits lizenziert wurde, muss in vielen Fällen erst einmal ermittelt werden, wer denn genau die Verpackung bereits lizenziert hatte. Und selbst wenn diese Person bekannt sein sollte, ist nicht garantiert, dass sie dem Händler dabei behilflich sein wird eine ordnungsgemäße Meldung dieser Verpackung bei einem anerkannten Entsorgungssystem zu dokumentieren.

Wer etwa den Schuhkarton eines bekannten Herstellers als Verpackung nutzt, wird vermutlich seine Schwierigkeiten damit haben den Hersteller dazu zu zu bewegen, ihm Auskunft zu erteilen, ob und gegenüber welchem dualen System die Lizenzierung erfolgt ist.

Ist altes Zeitungspapier zu lizenzieren, das als Füllmaterial verwendet wird?

Ob man als Füllmaterial auch (altes) Zeitungspapier verwenden kann, ohne dieses lizenzieren lassen zu müssen, ist eine interessante Rechtsfrage, die womöglich eines Tages von einem Gericht zu entscheiden sein wird.

Rechtlich gesehen wird das Zeitungspapier wohl als Teil einer Verkaufsverpackung und damit als Verkaufsverpackung selbst erstmals in den Verkehr gebracht und müsste demzufolge lizenziert werden. Wie dies später von Gerichten jedoch rechtstatsächlich behandelt wird, ist äußerst fraglich. Eine eindeutige und klare Antwort können wir hierauf nicht geben.



Gibt es ein Lizenzierungszeichen, das bereits lizenzierte Verpackungen kennzeichnet?

Ein Lizenzierungszeichen existiert nicht.

https://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsgesetz.html


у нас в аеропорту уже как год взымают 20 центов за одноразовый кафебехер - 1,5 евро за кофе и 20 центов за бехер или приноси свою посуду.

предприниматели в любом сличае переложат дополнительные расходы на плечи потребителя. так шта будете не только кафебехеры до дыр пользовать но и пластиковые пакеты стирать, а картонки сдавать чтобы вернуть за них пфанд

 

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