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Действие AldiTalk

07.12.18 22:27
Re: Действие AldiTalk
 
Срыв покровов коренной житель

Dauer­hafte Nutzung im Ausland nicht ohne Weiteres zulässig

Der Handy­tarif sollte in dem Land abgeschlossen worden sein, in dem die Nutzung vorrangig erfolgt. Denn wenn der Tarif innerhalb von vier Monaten den überwiegenden Teil der Zeit im Ausland genutzt wurde, ist der Anbieter berechtigt, vom Kunden einen Nachweis für die zukünftige Hauptnutzung im Inland zu verlangen. Wie die Anbieter das umsetzen werden, bleibt abzuwarten. Als Beleg will Telefónica beispielsweise folgende Dokumente gelten lassen: Ein Nachweis über ein dauer­haftes Voll­zeit­beschäftigungs­verhältnis, wieder­kehrende Voll­zeit­studien­kurse, Erklärungen und Nach­weise von Arbeit­gebern oder Bildungs­einrichtungen, eine Eintragung im Einwohner­register, aus der hervor­geht, dass sich der Kunde im Mitglied­staat dauer­haft aufhält, und andere vernünftige Unterlagen, die stabile Bindungen oder den festen Wohn­ort belegen können (beispielsweise Miet­verträge). Erfolgt dieser Nachweis nicht, darf dem Kunden ein Aufschlag zu seinem nationalen Tarif in Rechnung gestellt werden.

https://www.teltarif.de/roaming/fair-use-policy.html

 

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