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Вопросы по декретному

03.12.18 21:05
Re: Вопросы по декретному
 
зааайка коренной житель
зааайка

1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie

1.

für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und

2.

für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen

vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen.


§16 BEEG


 

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