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Продолжение темы по гражданству

06.11.18 18:31
Re: Продолжение темы по гражданству
 
mohren гость
в ответ mohren 05.11.18 22:18, Последний раз изменено 06.11.18 23:05 (mohren)

Нашел свой и ваш ответ тут

https://www.toytowngermany.com/forum/topic/282862-question...

https://www.toytowngermany.com/forum/topic/370089-einb%C3%...

https://www.vhs-nrw.de/fileadmin/redaktion/dateien-pdf-etc...

Люди писали в BAMF и получали потрясающую информацию:


Der erfolgreiche Test „Leben in Deutschland“ kann jedoch, wenn er mit einer konkreten Teilnahme am Integrationskurs verbunden ist, zu einer Verkürzung der Einbürgerungsfrist von 8 auf 7 Jahre führen.

Seit dem 01. Juli 2013 sind die Bescheinigungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Teilnahme am Test "Leben in Deutschland" geändert worden: Aus den neuen Bescheinigungen geht nun hervor, ob der Testteilnehmer an einem lntegrationskurs teilgenommen hat oder nicht.

Dies bedeutet, dass Externe mit einem Nachweis der ausreichenden Deutschkenntnisse (Schule, Telc Zertifikat etc.) zwar am LiD teilnehmen dürfen, dies aber nicht zur verkürzten Einbürgerung führt - wie bis vor dem 01.07.2013.

Die Verkürzung auf 7 Jahre ist nur noch für Teilnehmer des Integrationskurses möglich. Wer die Einbürgerungsfrist verkürzen will, muss regulär am Integrationskurs teilnehmen.

Es werden demnach auch zwei verschiedene „Integrationskurszertifikate“ ausgestellt. Nur auf dem Zertifikat für Integrationskursteilnehmende wird „im Rahmen der Teilnahme am Integrationskurs“ vermerkt.Für externe Test-Teilnehmende entfällt dieser Vermerk. Das Zertifikat gilt zwar als Nachweis zur Einbürgerung nach acht Jahren, dient aber nicht als Nachweis zur Verkürzung nach §10 Abs. 3 Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).


Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland von mindestens acht Jahren. Die Frist kann gemäß § 10 Abs. 3 StAG auf 7 Jahre beim Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs verkürzt werden.

Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs bzw. der erfolgreichen Teilnahme am Test „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) und dem Test „Leben in Deutschland“ (LID) kann durch ein Zertifikat bescheinigt werden.

Das Bundesamt stellt das Zertifikat in zwei Varianten aus. Die erste Variante bescheinigt nur, dass die beiden Abschlusstests (Deutschtest für Zuwanderer und Test „Leben in Deutschland“) bestanden wurden. Die zweite Variante, dass der Teilnehmer mindestens vier Kursabschnitte (Sprachkurs oder Orientierungskurs) besucht und die Abschlusstests bestanden hat. Das heißt, nur beim Besuch von mindestens 4 Kursabschnitten und Bestehen des Abschlusstests kann auch eine erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs bescheinigt werden.

Die zuständige Einbürgerungsbehörde trifft die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Fristverkürzung vorliegen. Bitte wenden Sie sich daher mit weiteren Fragen an die Einbürgerungsbehörde.

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auch auf der folgenden Internetseite.<https://www.integrationsbeauftragte.de/Webs/IB/DE/Service/...>

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute!"


Итого - для получения сокращения на год с помощью интеграционных курсов требуется обязательное посещение языковых курсов и успешно сданные экзамены.

Если у человека есть сертификат выше или равен B1, он "дискриминируется" и не имеет права на сокращение на год, только если не заплатит и не отсидит эти обязательные часы. Конечный итог на рассмотрение чиновника.


В моем случае меня развели на 200 евро, заверив, что так как у меня есть DSH2, языковые часы посещать не нужно, достаточно пройти ориентирунг курс и сдать тест, и тогда будет сокращен срок на 1 год. Надо было перепроверить в интернете лишний раз информацию, которую дают чиновники. "Не вы такой один приходите с такими сертификатами" - резюмировала беамтерин в итоге.


 

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