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Что скажут эксперты?

25.10.18 16:53
Re: Что скажут эксперты?
 
firestream коренной житель
в ответ JBL80 25.10.18 16:34

Нет, Вы неправильно понимаете.



In Ermessensfällen kann von der Nachholung des Visumverfahrens abgesehen werden, wenn sie auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles nicht zumutbar ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn

  • im Haushalt des Ausländers betreuungsbedürftige Kinder oder pflegebedürftige Personen leben, deren Betreuung im Fall der Reise nicht gesichert wäre,
  • dem Ausländer wegen Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung oder hohen Alters die Reise nicht zumutbar ist,
  • wenn reguläre Reiseverbindungen in das Herkunftsland des Ausländers nicht bestehen,
  • eine legale oder angesichts der Rahmenbedingung der Reise zumutbare Durchreise durch Drittstaaten nicht gewährt wird,
  • im Herkunftsland keine deutsche Auslandsvertretung existiert oder
  • ein Aufenthaltstitel auf Grund einer Ermessensreduzierung auf Null erteilt werden muss, ohne dass ein Anspruch entstanden ist.

Die Kosten der Reise für die Nachholung des Visumverfahrens im Herkunftsland sind für sich allein keine solchen besonderen Umstände.

Liegen im Einzelfall besondere Umstände vor, so soll die Ausländerbehörde von ihrem Ermessen insbesondere Gebrauch machen, wenn sie im Einzelfall über den Antrag zum Aufenthaltszweckwechsel sachlich ohne eine Beteiligung der Auslandsvertretung entscheiden kann und der Antrag nicht offensichtlich unbegründet ist. Dies dient auch dazu, eine Nachholung des Visumverfahrens durch Ermächtigung der grenznahen Auslandsvertretungen zu vermeiden.

 

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