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DA EU + Blaue Karte, BW

29.08.18 16:52
Re: DA EU + Blaue Karte, BW
 
Malkolm завсегдатай
Malkolm
в ответ dimafogo 29.08.18 16:30, Последний раз изменено 29.08.18 16:58 (Malkolm)
к чему можно аппелировать...
Положениями директивы 2009/50...


Я сразу же полез смотреть, чем им в нос тыкать (сам буду бодаться за примечание скоро).

Так как раз Директива не очень удачный пример... вот что там указано:


Artikel 16
...
Abweichend von Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2003/109/EG ist der Inhaber einer Blauen Karte EU, der die Möglichkeit nach Artikel 18 dieser Richtlinie genutzt hat, berechtigt,
Aufenthaltszeiten in mehreren Mitgliedstaaten zu kumulieren, um die vorgeschriebene Aufenthaltsdauer nachweisen zu können, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) fünf Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in der Gemeinschaft als Inhaber einer Blauen Karte EU; und
b) unmittelbar vor Einreichung des Antrags zwei Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt als Inhaber einer Blauen Karte EU im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, in dem der Antrag auf Erteilung der langfristigen Aufenthaltsberechtigung in der EU gestellt wird.
...
Artikel 17
Langfristige Aufenthaltsberechtigung
(1) Den Inhabern der Blauen Karte EU, die die Bedingungen nach Artikel 16 der vorliegenden Richtlinie für den Erwerb der Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter erfüllen, wird ein Aufenthaltstitel nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 erteilt.
(2) Im in Absatz 1 dieses Artikels genannten Aufenthaltstitel tragen die Mitgliedstaaten im Feld „Anmerkungen“ „Ehemaliger Inhaber der Blauen Karte EU“ ein.
 

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