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дали распределение, но хотим другую землю.

15.08.18 14:52
Re: дали распределение, но хотим другую землю.
 
  Alexandrav завсегдатай
в ответ adis05 15.08.18 14:22

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kors/Koschyk: Neues Wohnortzuweisungsgesetz für Aussiedler wird befristet

15.03.2000 – 13:15

Berlin (ots) - Nach den heutigen Beratungen in den Bundestagsausschüssen zum Gesetzentwurf über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler erklären die Aussiedlerbeauftragte der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Eva-Maria Kors MdB, und der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB

Das neue Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler wird auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion befristet und nach dem 31. Dezember 2009 wieder außer Kraft treten. Das zur Zeit noch in Kraft befindliche Wohnortzuweisungsgesetz fürSpätaussiedler war auf 11 Jahre begrenzt und wird am 15. Juli 2000 auslaufen. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auch in Zukunft die gleichmäßige Verteilung der Spätaussiedler auf das Bundesgebiet und eine schlüsselgerechteVerteilung auf die einzelnen Bundesländer gewährleisten soll.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung wollte das Wohnortzuweisungsgesetz zunächst unbefristet verlängern. Für Spätaussiedler, die nach dem 14. Juli 1997 aufgenommen wurden, ebenso wie für Neuzuzügler soll die Bindung von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch an den Zuweisungsort erfolgen, wobei die Geltungsdauer der Wohnortzuweisung im Einzelfall auf drei Jahre begrenzt wird. Das Gesetz gilt dadurch nicht nur für Neuankömmlinge, sondern auch für bereits seit dem 14. Juli 1997 in Deutschland aufgenommene Spätaussiedler.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2000 keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben. Bei den Beratungen des federführenden Innenausschusses des Bundestages hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihre grundsätzliche Zustimmung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung erklärt. Bei der Güterabwägung zwischen der Notwendigkeit einer gleichmäßigen Verteilung der zu uns kommenden Spätaussiedler auf das Bundesgebiet einerseits und dem Recht auch dieses Personenkreises auf Freizügigkeit andererseits haben die Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss jetzt auf eine Befristung des Gesetzes gedrängt. Eine Befristung ist auch deshalb angezeigt, da mittelfristig mit einer Abnahme der Spätaussiedler-Zuzugszahlen zu rechnen ist, wodurch das Erfordernis des bisherigen Verteilverfahrens nicht mehr gegeben wäre. Die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben diesen Überlegungen beigepflichtet. Entsprechend soll das neue Wohnortzuweisungsgesetz bis zum 31. Dezember 2009 befristet werden.

 

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