Deutsch

Брак пенсионеров

07.07.18 15:55
Re: Брак пенсионеров
 
Nichja патриот
Nichja
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss vor der Einreise erbracht werden, Deutsch muss
also bereits im Ausland gelernt werden! Das Gesetz enthält keine Vorgaben, wie der Sprachnachweis erbracht werden muss. In der Praxis
verlangen die Botschaften im Visumverfahren die Vorlage des Zertifi kats „Start Deutsch 1“, also einer Bescheinigung über die bestandene
Prüfung. Diese Prüfung kann entweder bei den deutschen Goethe-Instituten im Ausland oder bei einem von ihm lizenzierten Institut erbracht

werden.

Der Test kann auch durch das Personal der deutschen Auslandsvertretungen durchgeführt werden. Sofern die Botschaft bei der Antragstellung zu der Überzeugung gelangt, dass einfache Deutschkenntnisse offenkundig vorhanden sind, kann auch auf den Nachweis durch den Test verzichtet werden.



 

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