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новый срок

02.07.18 11:55
Re: НОВЫЙ СРОК
 
dieter72 патриот

Может так?

Ein Antrag nach § 44 SGB X trifft nicht das Begehr der Widerspruchsführerin. Vielmehr ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zweckdienlich, mit dem zugleich erneut Widerspruch erhoben werden muss.

https://www.juraforum.de/forum/t/widerspruchsfrist-abgelau...

 

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