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купив дом с акциона. о засадах.
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ad-min местный житель
in Antwort Endy 19.06.18 08:17
нетушки:-)
не к владельцу, а к безитцеру, который не обязательно айгентюмер
Nur die in der Vollstreckungsklausel genannten
Personen hat der Gerichtsvollzieher aus dem Besitz zu setzen. In
Betracht kommen dabei:
- der Eigentümer, der die Immobilie bewohnt oder nutzt (1.),
- „Dritte“, die zur Familie des Eigentümers gehören, also z.B. Ehegatte, Lebensgefährte, Eltern oder Geschwister (2.),
- Dritte, deren Besitzrecht durch die Zwangsvollstreckung untergegangen ist (§ 91 Abs. 1 ZVG), z.B. Begünstigte aus einem Nießbrauchs-, Wohnungs- oder Erbbaurecht (3.)
- und Mieter oder Pächter des Grundstücks (4.).