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Германия - между ГДР и ФРГ

23.01.18 20:39
Re: Германия - между ГДР и ФРГ
 
  Barinov патриот
Barinov

Die Arbeitslosigkeit ist im Sozialgesetzbuch (SGB) definiert ist. Dort heißt es im § 16 Absatz 1 SGB III:

Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

  1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
  2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
  3. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Im Abs. 2 heißt es dann außerdem: Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos.

Der Arbeitslosenbegriff wird im Sozialgesetzbuch III weiter präzisiert. Dabei sind insbesondere folgende Vorgaben wichtig:

  • Altersabgrenzung
  • Beschäftigungslosigkeit
  • Arbeitsuche und Eigenbemühungen
  • Verfügbarkeit
  • Arbeitslosmeldung

Diese Begriffe werden im Glossar der Arbeitsmarktstatistik(pdfPDF, 490 KB) erläutert.

Auf Arbeitslosengeld II-Bezieher wird nach § 53a Absatz 1 SGB II die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III sinngemäß angewendet. Die Betreuung und Arbeitslosmeldung erfolgt in einem Jobcenter. In § 53a Absatz 2 SGB II ist als Ausnahme geregelt, dass Arbeitslosengeld II-Bezieher, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben dann nicht als arbeitslos gelten, wenn ihnen in diesem Zeitraum keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist.

Im SGB II gibt es folgende typische Fallkonstellationen, in denen Arbeitslosengeld II-Bezieher nicht als arbeitslos geführt werden:

  1. Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld II erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt, weil das Kriterium der Beschäftigungslosigkeit nicht erfüllt ist.
  2. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, denen Arbeit nach § 10 SGB II nicht zumutbar ist, werden wegen mangelnder Verfügbarkeit nicht als arbeitslos gezählt. Darunter fallen insbesondere Leistungsberechtigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder zur Schule gehen.

https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/G...

 

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