Воссоединение семьи с тещей
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am __. __. 2017 hat mir der Mitarbeiter der Ausländerbehörde in einem Privatgespräch mitgeteilt, dass die Mutter meiner Ehefrau kein Familienmitglied des EU-Bürgers ist.
Ich bin EU-Bürger, wohnhaft in ____________ und arbeite in ___________,Meine Ehefrau wohnt und arbeitet auch in _______________________
Ich bitte Sie nachdrücklich mir schriftlich die Stellungnahme Ihrer Ausländerbehörde betreffend §3 Abs. 2 FreizügG/EU, den ich unten aufführe:
2) Familienangehörige sind
1.
der Ehegatte, der Lebenspartner und die Verwandten in gerader absteigender Linie der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten oder Lebenspartner, die noch nicht 21 Jahre alt sind,
2.
die Verwandten in gerader aufsteigender und in gerader absteigender Linie der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten oder Lebenspartner, denen diese Personen oder ihre Ehegatten oder Lebenspartner Unterhalt gewähren.
Gegenwärtig lebt _________________auf meine Kosten und somit wird die Voraussetzung „ sie gewähren Ihrer Schwiegermutter den Unterhalt“ erfüllt.
Ich bitte die schriftliche Antwort an folgende Anschrift zu schicken: __________________
Mit freundlichen Grüßen,
Имя Фамилия
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