Deutsch
Germany.ruФорумы → Архив Досок→ Образование

Работа/учеба юристом в Германии (после Вуза РФ)

29.12.17 00:00
Re: Работа/учеба юристом в Германии (после Вуза РФ)
 
Jul_ost постоялец
Jul_ost
в ответ Dennis BV 20.12.17 14:10, Последний раз изменено 29.12.17 00:03 (Jul_ost)

Посмотрите, что предлагает Университет Гейдельберг


https://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/faecher/re...


Die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg bietet für Juristinnen und Juristen mit ausländischem Studienabschluss einen zweisemestrigen Aufbaustudiengang zum Erwerb des Grades eines Legum Magister (LL.M.) an. Das Magisterstudium – ein postgraduales Aufbaustudium an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg – soll Studierende mit den Grundzügen der deutschen Rechtsordnung vertraut machen und ihre Kenntnisse in einem gewählten Rechtsgebiet, der Kriminologie oder einem der Grundlagenfächer – Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Juristische Methodenlehre, Rechtsvergleichung oder Allgemeine Staatslehre – wissenschaftlich vertiefen.


Das Studium und der Abschluss LL.M. dienen als Zusatzqualifikation. Nicht dagegen verschafft der Abschluss LL.M. den Zugang zu Berufen, die reglementiert sind und die Befähigung zum Richteramt nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes voraussetzen (zum Beispiel Richter/in, Staatsanwalt/Staatsanwältin, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Jurist/in im höheren Verwaltungsdienst). Hierzu finden Sie Informationen über den Internet-Auftritt des Justizprüfungsamts im Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, insbesondere über http://jum.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/Pruefungsamt/Auslaendische+Abschluesse.


Zulassungsvoraussetzungen:

a) Erfolgreicher Abschlusseines dem deutschen Rechtsstudium vergleichbaren und gleichwertigen juristischen Studiums an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie

b) Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in einer der folgenden Formen:

  • Nachweis der an einer deutschen Hochschule abgelegten Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-Prüfung) des höchsten Leistungsniveaus (DSH-3),
  • Nachweis der Testprüfung Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit mindestens 19 Punkten, verteilt wie folgt: mindestens TestDaF-Niveaustufe (TDN) 5 in den Teilprüfungen Schriftlicher Ausdruck, Leseverstehen und Hörverstehen sowie mindestens TestDaF-Niveaustufe (TDN) 4 in der Teilprüfung mündlicher Ausdruck,
  • Nachweis des Kleinen Deutschen Sprachdiploms des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote 2,0,
  • Nachweis des Großen Deutschen Sprachdiploms des Goethe-Instituts mit mindestens der Note „gut”,
  • Nachweis der Zentralen Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote 2,0,
  • Nachweis des Goethe-Zertifikats C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom des Goetheinstituts (ab 01.01.2012),
  • Nachweis des deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz mit mindestens der Gesamtnote 2,0,
  • 8. Nachweis der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Deutsch im Abschlusszeugnis der Sekundarstufe mit mindestens der Note 2,0, sofern dies im Rahmen bilateraler Abkommen mit anderen Staaten vorgesehen ist,
  • Nachweis der schriftlichen Abschlussprüfung im Fach Deutsch in der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland („Feststellungsprüfung”) mit mindestens der Note 2,0.
 

Перейти на