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Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung

15.12.17 15:37
Re: Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
 
modue прохожий
в ответ modue 15.12.17 13:26
Стратегия поведения не раз озвучивалась в этой ветке и на других форумах

Вот еще одно описание стратегии Strategie für die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnung...


Bestreitet der Anschlussinhaber seine Täterschaft und trägt er gleichzeitig überzeugend vor, dass sein Anschluss zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung von anderen namentlich benannten Personen mitgenutzt wurde, erschüttert er die Täterschaftsvermutung. Dabei ist er im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet. Diese Nachforschungspflicht geht allerdings nicht so weit geht, einen namentlich benannten Täter präsentieren zu müssen. Der Anschlussinhaber muss nur alle ebenfalls als Täter in Betracht kommenden Personen benennen.

Bei minderjährigen Kindern sollte der Anschlussinhaber sofern zutreffend darlegen, dass sie von ihm eindringlich über das Verbot der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen belehrt wurden und ausreichend einsichtig waren, das Verbot zu verstehen und zu befolgen.

Eine Überwachung der Mitbenutzer ist dem Anschlussinhaber im Regelfall nicht zuzumuten.

§675(2) BGB
 

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