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отчество в немецком паспорте

27.07.17 20:11
Re: отчество в немецком паспорте
 
Fine35 гость

а есть какой-нибудь закон, которым это регламентировано?




Есть.

Nach Art. 47 Abs. 1 und 2 EGBGB kann

eine Person, die nach anwendbarem ausländischem Recht einen Namen

erworben hat und deren Name sich aufgrund der Einbürgerung fortan nach

deutschem Recht richtet, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt u.a.

Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche

Recht nicht vorsieht (Schreibenweisen, Akzente, diakritische Zeichen)

oder eine deutschsprachige Form ihres Vor- und Familiennamens annehmen

und, sofern es eine solche Form des Vornamens nicht gibt, einen neuen

Namen annehmen.

 

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