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нужно предупреждать ARGE,если уехал на лечение

23.06.17 19:53
Re: нужно предупреждать ARGE,если уехал на лечение
 
  Ozet2015 старожил
в ответ dedeus 23.06.17 18:22

За базар отвечаешь ?


Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen Die Anrechnung der Krankenhausverpflegung an das Alg II ist rechtswidrig. Demnach ist weder die Anpassung des Regelsatzes an eine verringerte Bedarfslage noch die Anrechnung der Vollverpflegung einer stationären Einrichtung als Einkommen erlaubt. Zwar kann man davon ausgehen, dass ein Hartz 4 Empfänger im Krankenhaus weniger Geld ausgibt, um sich zu Hause etwas in den Kühlschrank zu legen aber dafür fallen auch andere Kosten an. Im Krankenhaus benötigt man eventuell auch Zusatznahrung, die von der Klinik nicht ausgegeben wird. Ebenso Waschartikel, neues Nachthemd, Hausschuhe usw.. Und deswegen wäre eine Kürzung der Leistung auch nicht rechtlich vertretbar. Auch wer stationär im Krankenhaus ist, dem darf das Jobcenter nicht das ALG 2 kürzen. (Bundessozialgericht Kassel). Der Regelsatz darf nicht gekürzt werden und auch die Vollverpflegung darf nicht berechnet werden. Früher hatte das Jobcenter/ Sozialamt aber so gehandhabt. Wem das allerdings passiert ist und jetzt erst davon erfährt, kann gekürztes ALG 2 nicht mehr zurückfordern. Denn die Verjährungsfrist beträgt nur 4 Jahr

 

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