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В каких местах можно вести поиск с помощью металлоискатель не нарушая закон?

26.05.17 11:55
Re: В каких местах можно вести поиск с помощью металлоискатель не нарушая закон?
 
Carlsson124 местный житель
Carlsson124
в ответ Sturmgeschütz 26.05.17 09:46, Последний раз изменено 26.05.17 11:58 (Carlsson124)

На своём собственном грюнштуке, больше нигде нельзя.

Я одно время активно интересовался этой темой, ооочень грубо "закон" говорит так: Вы всё это можете делать (почти везде искать), но (фактически) нигде ниЗя.злоспок


Ну а точнее:

Aber es gibt zumindest ein paar Vorschriften, die unmissverständlich zu verstehen sind.
Dazu zählt:
1. Das Graben im Wald sollte im Sinne des Denkmalschutzes (und ohne Genehmigung) unterlassen werden.
2. Das Graben auf Wiesen sollte im Sinne des Denkmalschutzes (und ohne Genehmigung) unterlassen werden.
3. Das Graben auf Bodendenkmälern (BD) und Kulturdenkmälern (KD) ist in den meisten Bundesländern verboten – und wird bei Nicht-Beachtung verfolgt!
4. Das Suchen und Graben in Naturschutzgebieten (NSG) ist generell verboten (Hier hat das Denkmalamt aber nichts mit zu tun)
5. Das Suchen und Graben auf Verdachtsflächen, wo Kampfmittel und Munition (UXO) vorhanden sein könnten oder bekannt sind, ist verboten
6. Das Graben auf dem eigenen Grundstück ist weitestgehend verboten! (wenn Punkt 1-5 dabei berührt werden)
7. Das Bergen von Objekten (Stichwort: Magnetangeln) aus Gewässern welches unter das Denkmalschutzgesetz fallen ist in einigen Bundesländern (Beispiel NRW) genehmigungspflichtig.

Wo ist es nun erlaubt?

Erlaubt – ist es streng genommen ohne Genehmigung Nirgentwo! (zumindest nicht ohne Einschränkung) – aber ich will die Kirche im Dorf lassen…

1. Das Graben auf Ackerflächen ist mit einer Nachforschungsgenehmigung (NFG) erlaubt*. Ohne NFG ist man in der Beweispflicht nicht nach einem BD zu suchen..
2. Das Graben wird an den meisten öffentlichen Stränden geduldet (wenn es kein NSG oder BD oder KD ist)
3. Das Graben wird an öffentlichen Spielplätzen geduldet
4. Das Graben wird an anderen öffentlichen Sandplätzen geduldet solange es kein KD oder BD ist
5. Das Graben wird entlang und auf öffentlichen Wegen geduldet, wenn der Besitzer sein Ok gibt und es kein NSG, BD, KD oder im Wald ist
6. Das Graben wird in und an Badeseen geduldet, wenn der Besitzer sein Ok gibt und es kein NSG oder BD oder KD ist
7. Das Graben wird im und am Meer geduldet, wenn es kein NSG, BD oder KD ist

Punkt 1-7 haben in Schleswig-Holstein und bald wohl auch in Rheinland-Pfalz keine Gültigkeit mehr, resp. sind sehr stark eingegrenzt. Lediglich die Bewilligung einer Genehmigung bei der Suche an der Nordsee (Strandbereich) ist bis dato unkompliziert, sollte aber auch von Urlaubern beantragt werden.

Was wird von den Denkmalämtern genehmigt?

Die meisten NFG´s erlauben das Suchen und Graben auf Ackerflächen die dem Sondengänger zugeteilt werden, resp. die sich der Antragsteller aussucht in der Hoffnung das er diese Flächen genehmigt bekommt. Eine NFG für Wiesen oder Wald oder gar BD´s und KD´s zu bekommen ist die Ausnahme die unseres Wissens nur in wenigen Bundesländern möglich ist. Dazu zählt Bayern und seit 2015 Teile von Rheinland-Pfalz (RB Koblenz). In den meisten anderen Bundesländern und deren RB (Regierungsbezirk) gibt es keine Genehmigungen zur Suche im Wald, Wiese oder denkmalgeschützten Bereichen.

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