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Риски подачи на DA-EU hilfsweise Verlängerung...

26.04.17 14:58
Re: Риски подачи на DA-EU hilfsweise Verlängerung...
 
iwc301 постоялец
iwc301
в ответ dimafogo 29.03.17 16:02
Держите в курсе

Прошел месяц. Раз в неделю умудряюсь хаха дозвониться до DRF, где мне каждый раз разные сотрудники отвечают одно и то же: дело в работе, ждите, обычно 2 недели, но сейчас у нас просто завал и всё длится несколько дольше. спок

Обратился к друзьям-юристам, чтоб нашли какие-то аргументы в пользу моей логики и помогли составить такое заявление к Antrag'у, чтоб АВН было трудно мне отказать в DA-EU. Признаться, немного озадачен решением суда VGH Mannheim, Urteil vom 02.02.2011 - 11 S 1198/10 . Конкретно этой логикой:


"Um aber eine Prognose hinsichtlich einer „angemessenen“ Altersversorgung treffen zu können, musszunächst überhaupt eine Altersversorgung bestehen. Hat der Kläger in voraussichtlich rund einem Jahr
eine Rentenanwartschaft erworben, verfügt er natürlich noch lange nicht über eine „angemessene“
Altersversorgung. Denn 60 Monate Rentenbeiträge ergeben allenfalls eine sehr geringe Rente. Bei fünf
Jahren Durchschnittsverdienst (= 5 Entgeltpunkte) etwa ergibt sich derzeit (multipliziert mit dem
aktuellen Rentenwert für Westdeutschland in Höhe von 27,20 EUR) eine Monatsrente von nur 136 EUR.
Und der Kläger hat nicht einmal über die fünf Beitragsjahre hinweg den
Durchschnittsverdienst aufzuweisen (2010: 32.003 EUR). Wenn der Kläger aber in voraussichtlich rund
einem Jahr über eine Rentenanwartschaft bei der Deutschen Rentenversicherung verfügt, so kann
seine Altersversorgung zumindest als hinreichend gesichert gelten (im Ergebnis ebenso: Bay.VGH,
Beschluss vom 24.09.2008 - 10 CS 08.2329 - juris Rn. 9).
Im vorliegenden Fall kann offen bleiben, ob die Altersversorgung bei Ausländern, die über eine
Rentenanwartschaft verfügen, wegen der Obergrenze des § 9c Satz 3 AufenthG generell als
„angemessen“ im Sinne des § 9c Satz 1 Nr. 2 AufenthG zu bewerten ist und nur bei atypischen
Konstellationen von der Regel des § 9c Satz 1 AufenthG abgewichen werden darf - oder ob die
Ausländerbehörde die Rentenanwartschaft in einer eigenständigen prognostischen Prüfung - unter
Berücksichtigung des Alters des Ausländers und seiner voraussichtlichen weiteren Beitragsjahre sowie
unter weiterer Berücksichtigung auch von etwa existenten ausländischen Rentenzeiten, Betriebsrenten,
privater Vorsorge, Vermögen oder privater Unterstützung (vgl. Renner/Röseler, AuslR, 9. Aufl. 2011, §
9c AufenthG Rn. 6) - im Lichte der Gefahr einer späteren Sozialhilfebedürftigkeit zunächst auf ihre
„Angemessenheit“ hin überprüfen darf
.

Другими словами, 60 взносов и подтверждение от DRV о таким образом полученном Rentenanspruch - ещё вовсе ничего не значат, или?!

 

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