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Widerspruch, грамматика и правописание

10.03.17 21:04
Re: Widerspruch, грамматика и правописание
 
*janavita* завсегдатай

или предложения грамматики


Mit Ihrem Schreiben vom 16.03.2016, Mahnung xxxxxxxx: 01010101 forderten (fordern) Sie eine

Rückzahlung von zu Unrecht erbrachten Leistungen und Kosten der Unterkunft 252,37 € (zzgl.

Mahngebühren 2,50€ ) in der Höhe insgesamt von 254,87 € (siehe Anlage 1)

Gegen die oben genannte Mahnung wurde am 21.03.2016 Widerspruch eingelegt.

Der Widerspruch wurde als unbegründet zurückgewiesen, die Entscheidung darüber erging am

11.07.2016 (siehe Anlage 2)

Da hinsichtlich der offenen Forderung insgesamt 5 Zahlungen von jeweils 100,00 € nachgewiesen

wurden ( nachweislich erbracht sind) konnte dem Personenkonto 01010101 die Summe von 500,00 € zugeschrieben werden.

(siehe rot markierten Felder, Anlage2, Blatt3)

So ergab sich der neue Betrag der offenen Forderung wie folgt:

Ursprüngliche Forderung 656,87€

Nachgewiesene Zahlungen 500,00€

Forderung Mahnung von offenen Forderungen vom 20.04.2016 254,87€

656,87‐500,00=156,87€ Zu zahlende Betrag 156,87€

Hinsichtlich der von Ihnen berücksichtigten Zahlungen in Höhe von 400,00€ für das Personenkonto

00000000 und der tatsächlich nachgewiesenen Zahlungen in Höhe von 500,00€ sollte außerhalb dieses

Verfahrens eine gesonderte Überprüfung vorgenommen werden. (Anlage2, Blatt5)

Bis zur Zeit ist es unklar ob diese erfolgte, die Ergebnisse der beabsichtigten Überprüfung wurden nicht

mitgeteilt.

2.

Mit Ihrem Schreiben vom 24.11.2016 kündigten Sie im Rahmen dieses Verfahrens eine

Zwangsvollstreckung an. (siehe Anlage3)

Die Forderung wurde am 01.12.2016 beglichen.(siehe Anlage4, Kontoauszug)

3.

Mit Ihrem Schreiben vom 02.03.2017, Mahnung xxxxxx: 00000000 forderten Sie erneut eine

Rückzahlung von zu Unrecht erbrachten Leistungen und Kosten der Unterkunft 298,02 € (zzgl.

Mahngebühren 2,50€ ) in der Höhe insgesamt von 300,52 € (siehe Anlage 5)

In Anbetracht der bereits geleisteten Zahlungen und der in vorangegangenen Bescheiden aufgeführten

Beträge ist es schwer nachvollziehbar wie die (diese) in Ihrer Mahnung aufgeführten Rückstände entstanden

sind. Bitte begründen Sie daher die noch ausstehende Zahlungsforderung.

Da aber im Rahmen dieses Verfahrens bereits eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchgeführt

worden ist und die in der vorliegenden Zwangsvollstreckung festgestellte Forderung in vollem Umfange

erfüllt worden ist, betrachte ich diese Angelegenheit als erledigt und die Forderung durch die von mir

getätigte Zahlung als erlöschen.

Bitte beachten Sie dass wenn im Rahmen eines Verfahrens bereits eine

Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchgeführt worden ist und die in der vorliegenden

Zwangsvollstreckung festgestellte Forderung in vollem Umfange erfüllt worden ist, dann wäre eine

weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahme im Rahmen des gleichen Verfahrens nicht erfolgsversprechend!

 

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