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Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung

30.01.13 20:21
Re: Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
 
fuedor2003 патриот
fuedor2003
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Mehr Schutz für Verbraucher vor Internet-Abzocke
Verbraucher sollen künftig besser vor Abzocke im Internet und am Telefon geschützt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bestätigte, dass sich die Koalition auf ein Regelungspaket geeinigt habe. Es soll wohl am 6. Februar im Kabinett beschlossen und nach der parlamentarischen Beratung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Der Entwurf sieht nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios unter anderem vor, dass am Telefon geschlossene Gewinnspielverträge erst dann wirksam werden, wenn sie per Fax oder E-Mail bestätigt wurden. Zudem sollen die Bürger stärker vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkasso-Firmen geschützt werden. Diese versuchten immer wieder, Forderungen einzutreiben, die gar nicht existierten, kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Deshalb sollen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und zusätzliche Gebühren entstanden sind. Auch sollen Inkasso-Unternehmen strenger beaufsichtigt werden, heißt es.
Und schließlich sollen künftig Anwälte privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. Es bleibe aber möglich, gegen verbotenes Herunterladen von Daten vorzugehen.
 

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