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Пререезд в Германию. Первые шаги.
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gendy Dinosaur
в ответ Piranja 05.02.12 18:56, Последний раз изменено 07.02.12 15:20 (Dresdner)
В ответ на:
1.4 Ausschluss für Ausländer für die ersten 3 Monate ab Einreise
Der Alg II-Ausschluss trifft neu eingereiste Ausländer in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts (§ 7 Abs. 1
Satz 2 SGB II). Es handelt sich meist um nachgezogene ausländische Ehepartner von Deutschen und Unionsbürgern,
da diese für den Familiennachzug keinen Nachweis der Lebensunterhaltssicherung benötigen. Maßgeblich
für die Dreimonatsfrist ist nicht die Anmeldung oder Vorsprache bei der Ausländerbehörde, sondern
der (ggf. durch Tickets, eidesstattliche Versicherung usw. nachzuweisende) Tag der tatsächlichen Einreise nach
Deutschland. Der Ausschluss gilt nicht für Ausländer mit Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen (§§ 22 bis
25 AufenthG), sowie für Ausländer, die bereits als Arbeitnehmer oder Selbständige erwerbstätig sind.
1.4 Ausschluss für Ausländer für die ersten 3 Monate ab Einreise
Der Alg II-Ausschluss trifft neu eingereiste Ausländer in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts (§ 7 Abs. 1
Satz 2 SGB II). Es handelt sich meist um nachgezogene ausländische Ehepartner von Deutschen und Unionsbürgern,
da diese für den Familiennachzug keinen Nachweis der Lebensunterhaltssicherung benötigen. Maßgeblich
für die Dreimonatsfrist ist nicht die Anmeldung oder Vorsprache bei der Ausländerbehörde, sondern
der (ggf. durch Tickets, eidesstattliche Versicherung usw. nachzuweisende) Tag der tatsächlichen Einreise nach
Deutschland. Der Ausschluss gilt nicht für Ausländer mit Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen (§§ 22 bis
25 AufenthG), sowie für Ausländer, die bereits als Arbeitnehmer oder Selbständige erwerbstätig sind.
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