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Вернуть деньги за билеты у Easyjet

27.03.20 10:44
Re: Вернуть деньги за билеты у Easyjet
 
Vektoria старожил
Vektoria

Was geschieht, wenn mein Flug wegen Corona gestrichen wird?

Streicht Ihre Fluggesell­schaft Ihren Flug infolge der Corona-Krise, können Sie den Ticket­preis zurück­verlangen. An sich kann Flugpassagieren darüber hinaus eine Entschädigung wegen Annullierung ihres Fluges nach der EU-Flug­gast­rechte­ver­ordnung zustehen, sofern Hintergrund der Ausfälle betriebs­wirt­schaftliche Gründe wie mangelnde Nach­frage sind und nicht Umstände, für die die Fluggesell­schaft nichts kann, wie Einreise­verbote (mehr dazu in unserem Special Fluggastrechte: Der Weg zur Entschädigung).

Allerdings ändert das Coronavirus auch in diesem Bereich einiges: Es hat inzwischen zu vielen Flugannullierungen und sons­tigen Reise­beschränkungen geführt. Die Europäische Kommis­sion hat am 18. März 2020 in einer „Auslegungs­leit­linie“ ihre Rechts­auffassung zu den Passagierrechten in Zeiten der Corona-Krise erklärt. Nach Ansicht der Kommis­sion steht Flug­gästen etwa dann keine Entschädigung zu, wenn Behörden bestimmte Flüge verbieten oder diese den Personen­verkehr „in einer Weise untersagen, die de facto die Durch­führung des betreffenden Flugs ausschließt“. Aber auch wenn die Fluggesell­schaft die Annullierungs­entscheidung selbst treffe, nach­weislich „aus Gründen des Gesund­heits­schutzes der Besat­zung“, stehe dem Flug­gast keine Entschädigung zu.

Allerdings stellt die Kommis­sion auch klar: Die Air­lines haben weiterhin die Pflicht, Flug­gäste zu betreuen. Das heißt für Passagiere, die derzeit wegen einer Annullierung über Tage im Ausland fest­stecken: Die Fluggesell­schaft muss sie auf ihre Kosten angemessen in einem Hotel unterbringen bis diese nach Hause können. Die Auslegungs­leit­linien der EU-Kommis­sion sind kein Gesetz, also für Gerichte nicht verbindlich. Sie werden von Richtern in Prozessen aber durch­aus berück­sichtigt.

 

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