Документы для выезда в Россию с Aufenthaltserlaubnis
Паспорта ребёнка недостаточно !
Если летите одна- подстрахуйтесь разрешением от второго родителя, его спрашивают, очень часто, особенно в последнее время.
Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die Bundespolizei, ob die Begleitperson gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist, insbesondere in Fällen, in denen der Minderjährige nur von einem Erwachsenen begleitet wird und der begründete Verdacht besteht, dass er rechtswidrig dem/den Sorgeberechtigten entzogen wurde. In letzterem Fall stellt die Bundespolizei eingehendere Nachforschungen an, damit etwaige Unstimmigkeiten oder Widersprüche bei den gemachten Angaben festgestellt werden können.
Zur Vermeidung solcher Unstimmigkeiten wird bei Reisen von begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen empfohlen, nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitzuführen:
- eine formlose Einverständniserklärung des/der Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, ggf. Personalien der Begleitperson(en) und Reiseziel bzw. Reiseverlauf
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
- Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten.