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Мультивиза и Verpflichtungserklärung

24.09.18 23:19
Re: Мультивиза и Verpflichtungserklärung
 
Mamuas патриот
Mamuas

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/68.html

§ 68 AufenthG
(1) 1Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen.

и.т.д.


 

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