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Украинские беженцы и краткосрочные выезды
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Marusja_2010 коренной житель
в ответ Petrovich 12.05.22 11:17, Последний раз изменено 12.05.22 12:34 (Marusja_2010)
Laut dem BAMF gibt es aber nach wie vor für Reisen von anerkannten Flüchtlingen kein gesetzlich geregeltes Verfahren.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article165555945/B...
Aufgrund von EU-Regeln erlischt der Schutz für anerkannte Flüchtlinge in Deutschland auch nicht automatisch, wenn sie freiwillig in das Land reisen, aus dem sie aus Furcht vor Verfolgung geflohen sind. Für einen vorübergehenden Aufenthalt dort gibt es nämlich laut BAMF durchaus nachvollziehbare Gründe – etwa eine schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen.
Nach Einzelfallprüfung kann so eine Reise aber auch zur Aberkennung des Schutzstatus führen: „Handelt es sich ... um Reisen zu Urlaubszwecken, kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt“, heißt es beim BAMF.
Речь конечно идет о §25. 24го ещё и в помине не существовало.
Так вот, они сами дают подсказку, какой должна быть причина.