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Получение немецкого гражданства

03.12.18 22:15
Re: Получение немецкого гражданства
 
bip42 постоялец
в ответ Moroznik 03.12.18 19:42
In so genannte polizeiliche Führungszeugnisse, die das in Berlin geführte Bundeszentralregister auf Antrag erteilt, werden „Verurteilungen, durch die auf Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätze" oder auf „Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist", nicht aufgenommen, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. In diesem Fall darf sich der Verurteilte als unbestraft bezeichnen und muss auch den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht offenbaren (§§ 53, 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
 

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