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Голубая карта с непрофильным образованием

01.06.18 09:34
Re: Голубая карта с непрофильным образованием
 
Elena27111981 коренной житель
в ответ Pikaboo 01.06.18 08:19

читаем внимательно richtlinie


b) „hochqualifizierte Beschäftigung“ die Beschäftigung einer Person, die:
— in dem betreffenden Mitgliedstaat als Arbeitnehmer aufgrund des einzelstaatlichen Arbeitsrechts und/oder entsprechend den einzelstaatlichen Gepflogenheiten geschützt ist, und zwar unabhängig vom Rechtsverhältnis, zur Ausübung einer echten und tatsächlichen Erwerbstätigkeit für eine andere Person oder unter Anleitung einer anderen Person,
— gegen Bezahlung beschäftigt wird, und
— die erforderliche, angemessene und spezifische Fachkompetenz besitzt, die durch einen höheren beruflichen Bildungsabschluss nachgewiesen ist;

...

g)
„höherer beruflicher Bildungsabschluss“ die Qualifikationen, die durch ein Hochschulabschlusszeugnis, oder, abweichend davon, sofern im innerstaatlichen Recht vorgesehen, durch eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen wird, deren Niveau mit einem Hochschulabschluss vergleichbar ist und die in dem im Arbeitsvertrag oder verbindlichen Arbeitsplatzangebot genannten Beruf oder der Branche erforderlich ist;



h)„Hochschulabschluss“ ein von einer zuständigen Stelle ausgestelltes Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger von ihr ausgestellter Befähigungsnachweis, die nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschulstudiums, d. h. einer Reihe von Lehrveranstaltungen in einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in dem betreffenden Staat erworben wurden. Im Rahmen dieser Richtlinie wird ein Hochschulabschluss berücksichtigt, sofern die zu seinem Erwerb erforderlichen Studien mindestens drei Jahre gedauert haben;



i)„Berufserfahrung“ die tatsächliche und rechtmäßige Ausübung des betreffenden Berufs;


https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:...

 

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