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имеет ли право АБХ ограничивать срок действия NE сроком действия паспорта

24.07.17 19:45
Re: имеет ли право АБХ ограничивать срок действия NE сроком действия паспорта
 
  zanuda1 старожил
zanuda1
в ответ dimafogo 24.07.17 10:10

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)


§ 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium


(1) Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 4 werden als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt. Aufenthaltserlaubnisse, die nach Maßgabe des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 (ABl. L 114 vom 30.4.2002, S. 6) auszustellen sind, werden auf Antrag als Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt. Dokumente nach den Sätzen 1 und 2 enthalten folgende sichtbar aufgebrachte Angaben:

1.

Name und Vornamen,

2.

Doktorgrad,

3.

Lichtbild,

4.

Geburtsdatum und Geburtsort,

5.

Anschrift,

6.

Gültigkeitsbeginn und Gültigkeitsdauer,

7.

Ausstellungsort,

8.

Art des Aufenthaltstitels oder Aufenthaltsrechts und dessen Rechtsgrundlage,

9.

Ausstellungsbehörde,

10.

Seriennummer des zugehörigen Passes oder Passersatzpapiers,

11.

Gültigkeitsdauer des zugehörigen Passes oder Passersatzpapiers,

12.

Anmerkungen,

13.

Unterschrift,

14.

Seriennummer,

15.

Staatsangehörigkeit,

16.

Geschlecht,

17.

Größe und Augenfarbe,

18.

Zugangsnummer.

Dokumente nach Satz 1 können unter den Voraussetzungen des § 48 Absatz 2 oder 4 als Ausweisersatz bezeichnet und mit dem Hinweis versehen werden, dass die Personalien auf den Angaben des Inhabers beruhen. Die Unterschrift durch den Antragsteller nach Satz 3 Nummer 13 ist zu leisten, wenn er zum Zeitpunkt der Beantragung des Dokuments zehn Jahre oder älter ist.

 

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