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Жена украла ребёнка из Германии в Россию.
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Парапопарам посетитель
в ответ Kurt2020 06.03.24 12:46
In Deutschland darf ein Kind mit doppelter Staatsbürgerschaft ohne Einverständnis des sorgeberechtigten Elternteils grundsätzlich nicht ins Ausland ausreisen, wenn das Sorgerecht von beiden Elternteilen gemeinsam getragen wird. Dies ergibt sich aus § 1686 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der die gemeinsame elterliche Sorge regelt. Ein solcher Auslandsaufenthalt wäre ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils rechtlich nicht zulässig.