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Klage vor Gericht gegen Stadt Köln und Staat Deutschland wegen Mobbing und krass

21.05.19 18:21
Re: Klage vor Gericht gegen Stadt Köln und Staat Deutschland wegen Mobbing und krass
 
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в ответ delta174 21.05.19 09:06

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Guten Tag,

Ich bitte Sie, das Vorhandensein von Verbrechen zu überprüfen, die gegen das Kind verübt werden.

Deutlich sichtbare Anzeichen von Straftaten:

  • Verletzung Aufsichtspflicht (§ 171 StGB)
  • Mißhandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB)
  • die „einfache“ Körperverletzung (§ 223 StGB),
  • die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB),
  • die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB),
  • die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB).

Der Junge .....

Dieses Kind hat zu Beginn seines Besuchs in der ClarenhofSchule im August 2018 beide ersten Klassen terrorisiert, im August-September getreten er viele erstklassige Kinder.

In September 2018 er hat einen Gabel im Hals anderes Kind hineingesteckt.

Seit sechs Monaten hat sich sein Verhalten nicht grundlegend geändert. In den letzten Monaten drängt er Kinder in die Wand. Im letzten Monat packt er Kinder am Hals und erstickt. Eine Woche vor Beginn der Ferien gab es einen krassen Fall. Er fing an, den Kindern eine Geste zu zeigen, die den Hals abschnitt und den Kopf abschnitt. Danach gesagt er den Kindern "du bist tot sein".

Das Kind greift weiterhin andere Kinder an.

Das Kind schlägt andere Kinder im Hals mit Gegenstände professionell.

Jemand aus der Umgebung trainiert ihn.

Auf diese Weise wird die psychische Gesundheit dieses Kindes und der Schulkinder in der Schule unmittelbar beeinträchtigt.

Auch seitens der Eltern eine unmittelbare Verletzung der Erziehungspflichten.

Kindeswohl des dieses Kindes von Unbekannte aus Umgebung streng gefährdet.

Bitte reagieren Sie sich bis die Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) dieses Kind oder andere Kinder aus ClarenhofSchule passiert.

 

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