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Вопрос о счёте от адвоката

04.11.18 15:40
Re: Вопрос о счёте от адвоката
 
gendy Dinosaur
gendy

на этом

https://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunt...


Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB zu. Dieser Betreuungsunterhalt (Basisunterhalt) ist zunächst auf drei Jahre nach der Kindesgeburt befristet,


Zwar spricht der § 1570 BGB von einer „geschiedenen Ehe“, jedoch ist der Ehestatus bzw. die Scheidung keine Voraussetzung für den Betreuungsunterhalt. Dieser sog. Basisunterhalt gilt im also gleichermaßen auch für Betreuung von nichtehelichen Kindern. Demgemäß steht ein Anspruch auf Basisunterhalt für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes auch der nichtehelichen Kindesmutter zu. Eine Differenzierung von ehelichen und nichtehelichen Kindern wird nicht vorgenommen.

Фашизм будет разбит


Человека карают только те боги, в которых он верит

 

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