Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
вот мнение "проигравшей" стороны:
"Rechtsanwalt André Nourbakhsch aus der Kanzlei .rka Rechtsanwälte kommentiert das Urteil:
"Die Entscheidung ist auf ganzer Linie ein Erfolg für die
Rechteinhaber, zum einen hat der BGH
klargestellt, dass die Haftung des Anschlussinhabers und damit der
Unterlassungsanspruch der Klägerin bis zur Änderung der Gesetzeslage
bestand. Der BGH die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von
Anwaltsgebühren aus der Abmahnung deshalb bestätigt und die Revision des
Beklagten zurückgewiesen. Darüber hinaus hat er klargestellt, dass auch
unter der Ägide der §§ 8, 7 TMG kein Freifahrtschein ausgestellt wurde,
der es Anschlussinhabern ermöglicht, ihr WLAN unkontrolliert zu öffnen
und damit eine Basis für nicht verfolgbare Rechtsverletzungen zu
schaffen. Im Verletzungsfall bestehen also weiter Ansprüche gegenüber
dem Betreiber eines (offenen) WLAN."
https://www.presseportal.de/pm/131526/4018986
BGH не закрыл дело, а отправил его на повторное рассмотрение в OLG. так что рано бросать чепчики в воздух.