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Gutschrift für Betribs und Heizkosten.

15.07.18 17:03
Re: Gutschrift für Betribs und Heizkosten.
 
dieter72 патриот
в ответ oleg.v 14.07.18 18:57

https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but...

d. Gutschrift

Eine sich aus der Verbrauchskostenabrechnung ergebende Gutschrift mindert gemäß § 22 Abs. 3 SGB II die auf den Monat der Rückzahlung / Gutschrift entstehenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.

Ist die abzusetzende Gutschrift höher als der in dem betreffenden Monat anzuerkennende Bedarf für Unterkunft und Heizung, ist das nach Anrechnung verbleibende Guthaben in dem oder den darauffolgenden Monat(en) anzurechnen.

Eine sich aus der Verbrauchskostenabrechnung ergebende Gutschrift ist grundsätzlich Einkommen (B 4 AS 139/11 R und B 4 AS 159/11 R). Lediglich die Anrechnung dieses Einkommens wird modifiziert und richtet sich nicht nach § 19 SGB II, sondern nach § 22 Abs. 3 SGB II.

Das bedeutet, dass die Rückzahlung/Gutschrift im Monat nach dem tatsächlichen Zufluss mindernd anzurechnen ist (z.B. Monat der tatsächlichen 38

Verrechnung mit der Mietzahlung durch den Vermieter ist tatsächlicher Zufluss  Anrechnung erfolgt im bzw. ab Monat danach; im Monat des Zuflusses wird die tatsächlich geschuldete Miete der Bedarfsberechnung zugrunde gelegt).

Eine Berücksichtigung fiktiv ermittelter Guthaben (z.B. wegen bestimmungswidriger Verwendung von KdU – Bedarfen) ist grundsätzlich nicht möglich.

 

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