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Паспорт для 16-ти летней и гражданство матери
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caravelle патриот
в ответ Nichja 09.05.18 17:43
Verlust der kasachischen Staatsangehörigkeit | ||
Das kasachische Staatsangehörigkeitsrecht wurde zum 04.
Oktober 2004 dahingehend geändert, dass die kasachische
Staatsangehörigkeit automatisch verloren geht, wenn eine andere
Staatsangehörigkeit erworben wird. Das kasachische Recht macht
keine Einschränkung hinsichtlich der Art des Erwerbs der fremden
Staatsangehörigkeit.
Personen die im Rahmen des Spätaussiedlerverfahrens in die Bundesrepublik Deutschland übersiedeln und dort mit der Aushändigung der Bescheinigung nach § 15 BVFG die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 7 StAG) erwerben, verlieren automatisch die kasachische Staatsangehörigkeit. Altfälle die vor dem 04.10.2004 eingereist sind, bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Quelle: Auszug aus dem Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 12.09.2005 |