Байка про переход с бессрочного на срочный контракт и получение ALG I
Приветствую всех. Недавно от коллеги по работе услышал такую байку, что сознательный переход с бессрочного рабочего контракта на срочный, в случае последующего увольнения работодателем может привести к отказу в оплате ALG I. Аргументируется это тем, что человек сознательно ушёл с менее рискованных и более стабильных условий трудоустройства. Якобы даже есть знакомая которая пострадала в такой ситуации.
Есть ли под этим какая-то правда или это очередной бред?
А погуглить на решения судов?
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BSG_Sperrzeit_...
Все инстанции отказали.. лишь Bundessozialgericht встал на сторону Arbeitnehmerin
При этом подтвердив большинство выводов
предыдущих инстанций.
😀
Das BSG hat - anders als die Vorinstanzen - im Sinne der Arbeitnehmerin entschieden und die Sperrzeitanordnung aufgehoben. Diese Entscheidung begründet das Bundessozialgericht mit folgenden Erwägungen.
Das BSG teilt zunächst die Auffassung des Landessozialgerichts, daß die Arbeitnehmerin ihre Arbeitslosigkeit durch ihr Verhalten verursacht hat, nämlich durch die Aufgabe eines unbefristeten und durch die anschließende Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses.
Außerdem bestätigt das Bundessozialgericht die Auffassung der Vorinstanz, daß die Klägerin ihre Arbeitslosigkeit "grob fahrlässig" herbeigeführt habe. Grobe Fahrlässigkeit liege nämlich immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer bei Kündigung seines Arbeitsverhältnisses keine konkreten Aussichten auf einen Anschlußarbeitsplatz habe.
Diese Grundsätze sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts sinngemäß auf die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zum Zweck der Aufnahme eines befristeten Arbeitsverhältnisses zu übertragen. Der Arbeitnehmer führt in solchen Fällen seine Arbeitslosigkeit nur dann nicht "grob fahrlässig" herbei, wenn er bei Aufgabe des unbefristeten Arbeitsverhältnisses bereits konkrete Anhaltspunkte dafür hat, daß nach Auslaufen der Befristung eine unbefristete Beschäftigung möglich ist.
Anders als das Sozial- und das Landessozialgericht billigte das BSG der Klägerin im vorliegenden Fall aber einen "wichtigen Grund" für die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit zu.
Nach Ansicht des BSG kann sich ein Arbeitnehmer nämlich auf einen wichtigen Grund im Sinne von § 144 Abs.1 Satz 1 SGB III (heute: § 159 Abs.1 Satz 1 SGB III) berufen, wenn die befristete Beschäftigung nahtlos an das aufgegebene unbefristete Arbeitsverhältnis anknüpft, mit einem Wechsel in ein anderes Berufsfeld verbunden ist und der Arbeitnehmer daher zusätzliche berufliche Fertigkeiten erwirbt
В принципе, в каждом случае все рассматривается индивидуально.
Но есть общее
Für den Wechsel von einem sicheren unbefristeten Arbeitsplatz in einen befristeten Job sollte man gute Gründe anführen können.
Потому что и после решения бундесгерихта 2006 шпера в настоящее не исключена.
И опять люди обращаются в суды
https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitslosengeld-sperrze...
Выигрывают.
Но, как ваш знакомый рассказал, и проигрывают, получается, тоже
Für fast drei Monate kein Arbeitslosengeld zu bekommen, das wollte sich der Mann nicht gefallen lassen. Er ging rechtlich gegen den Sperrzeitbescheid vor und bekam vor dem Sozialgericht (SG) Speyer auch Recht.
Das Gericht sah nämlich gute Gründe für seinen Arbeitgeberwechsel: So lag der neue Betrieb viel näher an seinem Wohnort, sodass er erhebliche Einsparungen bei den Fahrtkosten und unter dem Strich ein deutlich höheres verfügbares Einkommen hatte. Außerdem hatte sein alter Arbeitgeber oft nicht pünktlich und auch nicht den Tariflohn gezahlt.