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Пропажа посылки

19.09.17 21:19
Re: Пропажа посылки .
 
Fishb старожил
Fishb
в ответ batista1 19.09.17 21:07

Не на электронную почту пишите, а рег письмо шлите.

Kundenservice, Postfach 62 02 60, D-22419 Hamburg. У Вас есть право на шаденэрзац.

Die Ersatzpflicht bei Verlust wird in § 429 I HGBgeregelt. Der Wert bestimmt sich demnach nach dem Wert des Transportguts am Ort und der Zeit der Übernahme. Wertsteigerungen wegen der Ortsveränderung (z. B. Zwischentransporte, Lagerungen) bleiben dabei grundsätzlich unberücksichtigt.

Wurde die Ware unmittelbar vor der Übernahme zur Beförderung verkauft, wie in Ihrem Fall, so greift zusätzlich § 429 III Satz 2 HGB. Es gilt dann grundsätzlich der vom Verkäufer ausgewiesene Verkaufspreis abzüglich darin enthaltender Beförderungskosten als üblicher Marktpreis.

Vor diesem Hintergrund ist die Einkaufsrechnung zur Wert- und Schadensermittlung vorzulegen. Die Einkaufsrechnung ist dabei die Rechnung, die Ihnen vom Verkäufer erstellt wurde (Warenrechnung). Darüber hinaus müssten die in dem Verkaufspreis enthaltenen Beförderungskosten abgezogen werden, so dass insoweit auch evtl. Beförderungskostenrechnungen für die Ware zur Schadensregulierung vorgelegt werden müssen. Nach § 430 HGB können neben dem Wertersatz auch die Kosten für die Schadensfeststellung erstattet verlangt werden. Dazu gehören z. B. die Kosten eines Sachverständigen. Für diese Kosten gilt jedoch die Wertgrenze nach § 431 HGB.

Weitere Kosten können nach § 432 HGBerstattet verlangt werden. Unter diese sonstigen Kosten fallen alle Kosten, die nach Übergabe des Transportguts anlässlich der Beförderung entstanden sind, z. B. Zölle, Wiegekosten, Steuern, Be- und Entladekosten usw. Wichtig ist dabei, dass diese Kosten in vollem Umfang zu erstatten sind, wenn sie entsprechend nachgewiesen werden können. Als Nachweis müssten also die entsprechenden Rechnungen und Kostenbescheide vorgelegt werden.

Negatives Feedback, Auftragsstorni usw. dürften dagegen grundsätzlich nicht beförderungsbedingte, erstattungsfähige Kosten sein.

Bei den Kosten für die Auslieferung durch einen anderen Transporteur wäre im Einzelfall zu prüfen, ob diese Kosten erstattungsfähig sind.

Veni vidi visa - пришла, увидела, купила!
 

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