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Кундигунг

14.05.16 15:48
Re: Кундигунг
 
Irma_ патриот
Irma_
in Antwort Der Mann 14.05.16 12:31
Извините, не знаю как вставлять цитаты.

Вставляете чью-то фразу. Потом один раз клавишу "энтер", чтоб добавить пустую строку.

Потом ставите курсор в конец цитируемой фразы и нажимаете кнопку облако с кавычками.


Два месяца, потому что кундинунг с 1 июня, а договор миты с 1 июля.

Любопытная ситуация.

Сдаётся мне, что всё же три месяца кюндигунг.

Das Recht eines gesetzlichen Rücktrittsrechts steht dem Mieter nach Abschluss des Mietvertrags nicht zu. Auch dann nicht, wenn sich die finanzielle Lage oder die persönlichen Umstände so verändern, dass ein Weiterführen des Mietverhältnisses unmöglich ist. Hierbei ist es nicht entscheidend, ob der Mieter bereits in die Wohnung eingezogen ist oder nicht.

Besteht noch vor Einzug in die Wohnung der Wunsch oder die Notwendigkeit vom Mietvertrag zurück zutreten, so kann mit dem Vermieter ein Mietaufhebungsvertrag abgeschlossen werden. Eine Pflicht dazu besteht seitens des Vermieters nicht, jedoch stimmt dieser einem solchen Rücktritt vom Mietvertrag möglicherweise zu, wenn ihm die Gründe dazu erläutert werden.

Lehnt der Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag ab, so bleibt dem Mieter lediglich die reguläre Kündigung des Mietvertrages. Hierbei sind die geltenden Kündigungsfristen von 3 Monaten zum Monatsende zu beachten. Wenn dem Vermieter die Kündigung bis zum 3. Werktag des laufenden Monats zukommt, so zählt dieser Monat bereits mit zur geltenden Dreimonatsfrist. Während dieser Zeit ist der Mieter auch dann zur Zahlung der Miete verpflichtet, wenn er die angemietete Wohnung nicht bezogen hat.

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/r...

..правильнее проживать свои чувства, а не прятаться от них. (с)
 

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