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kornmeier & partner штраф

04.01.12 00:21
Re: kornmeier & partner штраф
 
  WTF? знакомое лицо
в ответ Herrn Anton 04.01.12 00:15, Последний раз изменено 04.01.12 00:24 (WTF?)
дурак думкои богатеет
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Aktuell liegt uns eine Klage der Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel, Rechtsanwalt Tim Christian Berger, für Kinotavr Video OOO beim Amtsgericht Köln vor. Die Firma Kinotavr Video OOO wurde früher durch Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse vertreten. Das Mandatsverhältnis besteht offensichtlich nicht mehr. Unser Mandant hatte sich zunächst selbst ohne Anwalt außergerichtlich verteidigt und hat nun ein Schreiben des Kölner Gerichts erhalten.

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Die Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel behauptet, dass die bisherige Prozessbevollmächtigte Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse nicht mehr für die Firma Kinotavr Video OOO GmbH tätig ist. Angeblich wurde das Mandat durch die Klägerin entzogen. Weiter wird dem Gericht mitgeteilt, dass Frau Rechtsanwältin Kruse die Herausgabe der Handakte verweigert. Dies lässt vermuten, dass hier offensichtlich zwischen der Firma Kinotavr Video OOO GmbH und Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse noch Unstimmigkeiten hinsichtlich der Gebührenabrechnung bestehen.
Die Klage war zunächst beim Landgericht Köln eingereicht worden, obwohl die Forderung zunächst auf 980,00 €, jetzt auf 3.224,04 € erhöht wurde. Da das Landgericht Köln deutlich darauf hinwies, dass es bei einer Klage sachlich unzuständig sei, da der Streitwert unter 5.000,00 € liegt, wurde dann von der Firma Kinotavr Video über den neuen Prozessbevollmächtigten beantragt, die Sache an das Amtsgericht Köln abzugeben. Dies geschah dann auch.
In der Anspruchsbegründung, die nunmehr nach dem Mahnbescheid dem Amtsgericht Köln vorgelegt wurde, bleibt vieles im Unklaren. Die Klägerin verweist darauf, dass die Firma Logistep Deutschland GmbH die Ermittlungen durchgeführt habe. Es wird dann, wie dies auch aus anderen Verfahren bekannt ist, auf ein Sachverständigengutachten verwiesen, dass 2006 dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorgelegt worden ist. Hier versucht auch die Firma Kinotavr Video sich möglichst weiteren Aufwand zu ersparen. Bereits an diesem Punkt ist zu hinterfragen, ob von 2006 bis zum 2010, dem Zeitpunkt des angeblichen Urheberrechtsverstoßes, die Software unverändert geblieben ist. Dies muss mehr als bezweifelt werden. Bei einer Softwareänderung ist aber ein Gutachten aus 2006 wertlos. Es kann in keiner Weise nachvollzogen werden, welche Änderungen in welchem Umfang erfolgt sind und ob damit die Qualität der Ermittlungsergebnisse in irgendeiner Form beeinflusst worden sind.
Dies ist nur eine von vielen Fragen, die im nunmehr anhängigen gerichtlichen Verfahren zu klären sind.
Interessant ist auch, dass das Amtsgericht Köln in seiner ersten Verfügung anregt, dass die Klägerin zu einer Tatsachendarlegung zu der Frage der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts weiter Stellung nimmt. Dies haben wir mittlerweile auch in anderen Klageverfahren erlebt. Offensichtlich sieht das Amtsgericht Köln das Thema örtliche Zuständigkeit kritisch. Obwohl dies von uns im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich gerügt wurde, scheint nach derzeitigem Stand das Amtsgericht Köln aber nicht vorab über das Thema örtliche Zuständigkeit entscheiden zu wollen. Hier ist auch der Versuch zu beobachten, die Angelegenheiten möglichst „schnell“ zu erledigen. Dies wird aber einer aufwendigen rechtlichen Prüfung der vielen Einzelheiten nach unserer Auffassung nicht gerecht.
http://abmahnung-blog.de/tag/hms-barthelmess-goerzel
Kinotavr VIDEO OOO через Kruse рассылал абманунги в феврале 2011 за "Детям до 16" - 980€
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Mahnbescheid/ Anspruchsbegründung durch Rechtsanwalt Haas & Kollegen i.A.d. Studija Monolit GmbH wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung- Rechtsanwalt Haas erklärt Klagerücknahme vor dem Amtsgericht Adelsheim - Beschluss des Amtsgerichts Adelsheim: "Klägerin trägt Kosten des Verfahrens".
Rechtsanwalt Haas & Kollegen i.A.d. Studija Monolit GmbH erklärt Klagerücknahme vor dem Amtsgericht Adelsheim: Amtsgericht Adelsheim: „Klägerin trägt Kosten des Verfahrens“
Das Amtsgericht Adelsheim hat mit Beschluss vom 08.11.2011 (1 C 88 / 11) der Firma Studija Monolit GmbH, Moskau, die Kosten einer Filesharingklage auferlegt, nachdem Rechtsanwalt Haas & Kollegen die Klage zurückgenommen hatte. Auf Antrag der KANZLEI WEINER als Prozessbevollmächtigter des Beklagten Anschlussinhabers hat das Amtsgericht Adelsheim durch Beschluss der Klägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Dem Rechtstreit ging eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Kruse wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film Gluhar v Kino voraus, die im Auftrag der Firma Studija Monolit GmbH (nach russischem Recht) gegen einen von der KANZLEI WEINER, Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M., vertretenen Internetanschlussinhaber erging. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche von insgesamt 980,00 EUR wurden von der KANZLEI WEINER im Auftrag des Internetanschlussinhabers als unbegründet zurückgewiesen. Daraufhin hat die Anwaltskanzlei Kruse die Zahlungsansprüche auf nunmehr 1101,80 EUR erhöht. Nachdem auch die erhöhte Forderung als unbegründet bezeichnet worden ist, hat die Firma Studija Monolit Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen aus Baden-Baden mit der Interessenwahrnehmung beauftragt und einen Mahnbescheid in Höhe von 1101,80 € beim Amtsgericht beantragt. Gegen diesen Mahnbescheid wurde erhob Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M., als Bevollmächtigter des Anschlussinhabaers Widerspruch. Der Rechtstreit wurde daraufhin auf Antrag von Rechtsanwalt Haas & Kollegen unter Einzahlung weiterer Gerichtskosten an das zuständige Amtsgericht Adelsheim abgegeben.
Das Amtsgericht Adelsheim hat sodann die Klägerin unter Fristsetzung aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Nachdem sich der Betroffene auch im Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Adelsheim von der KANZLEI WEINER, Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) vertreten ließ, hat Rechtsanwalt Haas & Kollegen mutmaßlich aufgrund der vorgetragenen Argumentation die Klage mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen.
Auf Antrag der KANZLEI WEINER, Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) wurde der Klägerin, der Studija Monolit GmbH, sodann die Kosten des Verfahrens auferlegt. (Amtsgericht Adelsheim, Beschluss vom 08.11.2011, Az. 1 C 88 / 11).
www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/rechtsanwalt-haas-kollegen-i-a...
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