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как быть?
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Pygmalion местный житель
в ответ snegurka63 18.08.17 19:44
"Sie können das Jobcenter über entstandene Mietrückstände informieren. Nach Anhörung des Leistungsberechtigten entscheidet das Jobcenter nach pflichtgemäßem Ermessen, ob die Unterkunftskosten an den Vermieter gezahlt werden. Über Änderungen bei der Mietzahlung oder den Wegfall des Leistungsanspruchs werden Sie aus Datenschutzgründen nicht informiert."
https://www.jobcenter-rnk.de/service/haufig-gestellte-frag...