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Списание с налога в приватном доме
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Sergej__36 коренной житель
в ответ Маалокс 26.07.17 14:39
§35a des Einkommensteuergesetzes
Vom gezahlten Lohn kann man zwanzig Prozent inklusive der Mehrwertsteuer bei der Steuererklärung angeben. Aus der Höchstgrenze von 6000 Euro pro Steuerjahr ergibt sich die schon vorher genannte Anerkennungsgrenze von 1200 Euro.
Nur eine per Überweisung beglichene Rechnung ist abzugsfähig. Man sollte sich also auch bei Kleinbeträgen nicht zur Barzahlung überreden oder gar drängen lassen. Das Finanzamt darf sowohl die Rechnung als auch den Überweisungsbeleg anfordern und die Anerkennung ablehnen, sofern man sie nicht korrekt vorlegen kann.
Списать можно только работу, которая будет в рехнунге выделена отдельно, а не общую сумму рехнунга.