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Genotec и другие

05.12.10 16:19
Re: Genotec и другие
 
Buisnesslady прохожий
Buisnesslady
в ответ Jeckson 05.12.10 15:56, Последний раз изменено 05.12.10 16:31 (Buisnesslady)
А это ответи на вопроси, которие болшинство задают люди!
1.) Ist die Zuteilung garantiert?
Nein aber gesichert, durch Mathematische Kalkulation kann die Zuteilung für die Zukunft berechnet werden. Eine deutliche Abweichung der Neukunden und eine schlechte Weiterverwertung leerstehender Objekte kann zu einer Verschiebung der Zuteilung führen. Da dies im Allgemeinen frühzeitig erkannt wird, werden dann die Tarife nur für die nachfolgenden Kunden verändert.
Jens Meier: "Gehen wir bitte zurück in das Jahr 1921, das erste Bausparkonzept wird entwickelt. 1924 dann noch einmal wiederbelebt. Die Gründung der Gemeinschaft der Freunde wird vollzogen. Am 01. Mai 1924 wird der erste Bausparvertrag mit folgenden Fakten verkauft: 12.000 Goldmark 1/6 Ansparung (16,67 Prozent), 5 Prozent Darlehenszins (Laufzeit fest), 1 Prozent Tilgung mit erspartem Zins. Das war der erste Bauspartarif in Deutschland. Nach dem 2. Weltkrieg, also 21 Jahre später, wurden die Tarife der Wüstenrot auf 30 Prozent Ansparung angepasst. Dann auf 40 Prozent und heute bis zu 50 Prozent. Der Ertrag steht im Vordergrund und nicht die mathematische Machbarkeit. Die Genotec hat ein Ziel, übrigens dasselbe wie Georg Kropp 1921, das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum und das auf Dauer. Zu empfehlen ist das Buch 'Der Führer der neuen deutschen Eigenheimbewegung' von Dr. Adolf Reitz! Unsere Zuteilungsmathematik und deren Richtigkeit wurde durch eine unabhängige Wirtschaftsprüferkanzlei bestätigt. Die Kanzlei hat nicht nur geprüft, sondern selbst simuliert und berechnet. Sie sind zu demselben Ergebnis wie wir gekommen. Es ist machbar und wirtschaftlich sinnvoll."2.) Was passiert bei Bankrott der Genotec?
Eine Insolvenz der Genossenschaft ist nach Kaufmannsgrundsätzen nicht umsetzbar. Das kann nicht passieren, weil die Genossenschaft ein komplementäres Geldsystem ist. 100 Prozent Eigenkapital und keine Fremdmittel. Es gibt keine Verpflichtungen der Genossenschaft gegenüber Dritten. Und über die Verwendung der Mieteinnahmen und Mittelzuflüsse wacht der Genossenschaftsverband. Der Vertrieb ist ausgelagert, hat mit der Genossenschaft wirtschaftlich nichts zu tun. Und wenn zu wenig neue Mitglieder der Genossenschaft beitreten, kann sich die Zuteilung durchaus verschieben. Nicht einmal eine Auflösung der Genossenschaft durch die eigenen Mitglieder wäre denkbar. Im schlechtesten Fall wird dann der Ist-Zustand eingefroren. Zuteilungen entfallen und die Betroffenen erhalten ihre Einlagen zurück. Als erstes wird das nicht zugeteilte Guthaben aufgeteilt und da die Häuser bezahlt sind und vermietet sind, werden die Mieten ebenfalls dauerhaft aufgeteilt. Zum Ende jedes Optionskaufvertrages wird dann noch der vereinbarte Kaufpreis fällig, auch dieser wird dann unter allen Mitgliedern ausgekehrt. Besser und sicherer als bei jeder Bank! Übrigens, alle Optionskäufer dürfen notariell beglaubigt wohnen bleiben und jederzeit die Option auslösen."
Eine Refinanzierung der Objekte ist durch die Auflassungsvormerkung auf Namen des Kunden ohne seine Zustimmung nicht möglich.
3.) Wann wird Steuer vom Gewinn der Genotec gezahlt?
Das Bilanzrecht bei Genossenschaften legt fest, dass jedes Jahr die Genotec eG bis zum 31.05. geprüft wird und zwar von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Dieses Testat wird danach auch vom Verband geprüft. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftstätigkeit wird ebenfalls vom Verband bestätigt.
Der Vorstand ist dadurch verpflichtet zu einer ordnungsgemäßen Durchführung und Vorhaltung der Liquidität. Ansonsten droht dem Vorstand Strafrechtliche Verfolgung!
Satzung §16
4.) Für welche Zwecke darf man Geld von Genotec auszahlen lassen? Wann kann der Vorstand aufs Geld zugreifen?
- Immobilie bis max. 300.000 EUR darüber hinaus wird der Bauausschuss befragt.
- Renovierung der Objekte
- sonstige Ausgaben werden intern maximiert.
§ 21 Kredite an Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht gewährt werden.
§ 23 (1) Über folgende Angelegenheiten beschließen Vorstand und Aufsichtsrat nach
gemeinsamer Beratung durch getrennte Abstimmung:
b) Abschluss von Verträgen mit besonderer Bedeutung, insbesondere solche Verträge, durch die wiederkehrende Verpflichtungen in erheblichem Umfang für die
Genossenschaft begründet werden, sowie die Anschaffung und Veräußerung von
beweglichen Sachen im Wert von mehr als 5.000,- EURO.
5) Warum machen Banken und Bausparkassen so etwas nicht?
Fragen Sie nicht uns J Fragen Sie die Banken und Bausparkassen. Es ist aus einer Aktiengesellschaft leichter Geld für den Mutterkonzern abgeführt als bei einer Genossenschaft. Die Gewinne einer Genossenschaft stehen den Mitgliedern zur Verfügung. Bei Banken und Bausparkassen bekommt der Kunde nichts von den Gewinnen des Unternehmens.
6) Wer kontrolliert die Genotec und wie?
Der Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich § 17
Der Wirtschaftsprüfer spätestens 5 Monate nach Jahresende § 16 (2) f
Der Prüfungsverband einmal Jährlich §16 (2) g
Die Generalversammlung der Mitglieder mindestens einmal jährlich § 27 (1)
7) Was passiert wenn das Geld für die Zuteilung fehlt
Jens Meier: "Natürlich können nicht 100 Prozent der Mitglieder ihre Immobilie realisieren. Hier gibt es natürliche Grenzen. Auch sind 100 Prozent Vollzahler nicht umsetzbar. Eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst die zukünftige Zuteilung der Genotec, negativ oder auch positiv. Wir von der Genotec haben aber genügend Möglichkeiten, hierauf positiv einwirken zu können. Das ist unser Job, daran lassen wir uns messen. Eine taggenaue Zuteilung wurde bislang erreicht. Mehr geht nicht.
Deutschland braucht dringender als je zu vor eine alternative Eigenheimrealisierung, die die Menschen schützt und auffängt. Das ist die Genotec. Die Skeptiker dieser Welt haben uns zu Beginn als Abzocker tituliert, nie wird eine Immobilie schuldenfrei entstehen. Jetzt sind es schon über 75 Familien, die stolz auf die Genotec sind."
Bis zum Jahresende werden es knapp 100 Objekte sein und für Nächstes Jahr sind bis zu 286 Zuteilungen erwartet. Wobei sicher nicht jeder Kunde realisieren möchte, da sich auch bei unseren Kunden die Lebenssituation verändert.
Frage: Doch was passiert, wenn die Zahl der künftigen Genossen nicht ausreicht, um die vielen Zuteilungen zu finanzieren?
Jens Meier: „Wenn es einen Zuteilungsengpass geben sollte, zum Beispiel dadurch, dass zu viele Genossen den Optionskauf realisieren, besteht immer noch die Möglichkeit, die Anspargrundsumme der Tarife für Neu-Mitglieder zu erhöhen.“
8) Reservepolster der Genotec
20 % der Zuteilungsmasse wird immer als Liquiditätsschutz für nicht planbare Zwischenfälle zurückgehalten.
 

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