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Увеличение выплат по уходу.

03.08.20 16:00
Re: Увеличение выплат по уходу.
 
Irbis12 свой человек
в ответ Irbis12 03.08.20 14:51

Konkret bedeutet der Gesetzentwurf, dass der Pflege-Pauschbetrag künftig auch unabhängig von dem Kriterium "hilflos" gewährt wird. Der bisherige Pauschbetrag für die Pflege von Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 wird von 924 Euro auf 1800 Euro erhöht. Für steuerpflichtige Pflegepersonen, die Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 pflegen, werden erstmals Pflege-Pauschbeträge eingeführt: Der Pauschbetrag wird 600 Euro bei Pflegegrad 2 und 1100 Euro bei Pflegegrad 3 betragen.

In Fällen der Pflegegrade 2 und 3 bedeutet dies laut Gesundheitsministerium durchschnittlich eine weitere Steuerentlastung von 180 beziehungsweise 330 Euro im Jahr. Durch die Anhebung des Pauschbetrages für die Fälle mit Pflegegrad 4 oder 5 würde sich die bereits bestehende durchschnittliche jährliche Steuerentlastung von rund 277 Euro auf rund 540 Euro erhöhen.

Die pflegenden Angehörigen können die neuen Pauschbeträge voraussichtlich erstmals in der Einkommensteuererklärung 2021 geltend machen. Den "Pflege-Pauschbetrag" gibt es seit 1988 im Einkommensteuergesetz, seitdem wurde er nicht erhöht.

 

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