перевод ребёнка на домашнее обучение, порядок действий
ответ шульамта
Sehr geehrter Herr ...,
die Schulaufsicht kann Hausunterricht gemäß § 43 der Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung (AO-SF) nur einrichten, wenn
Schülerinnen und Schüler wegen Krankheit die Schule voraussichtlich länger als 6 Wochen nicht besuchen können,
Schülerinnen und Schüler wegen einer lang andauernden Krankheit langfristig und regelmäßig an mindestens einen Tag in der Woche nicht am Unterricht teilnehmen können.
In Ihrem Fall liegen die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen nicht vor, so dass dem Antrag auf Hausunterricht nicht entsprochen werden kann.
Ihr Kind unterliegt der Schulpflicht und muss daher weiterhin am Unterricht teilnehmen.
Vorliegend muss die Schule durch geeignete Maßnahmen eine Gefährdung Dritter ausschließen. Die Schule hat bezüglich des betreffenden Schülers bereits die ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen eingeleitet und wird diese im Hinblick auf eine mögliche Fremdgefährdung nochmals reflektieren.