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Аусбильдунг во время беременности
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odessa70 патриот
в ответ mollinna 01.03.21 08:35
§ 8 TzBfG sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, die Arbeitszeit zu verringern. Voraussetzung hierfür ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit sechs Monaten besteht. Das Unternehmen muss zudem mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen. Der Arbeitnehmer muss seinen Wunsch, die Wochenarbeitszeit zu verringern, den Umfang sowie die gewünschte Verteilung spätestens drei Monate vor Beginn geltend machen. Das muss in Textform erfolgen. Möglich ist es also, das Begehren auf Verringerung der Arbeitszeit per SMS, E-Mail oder Whatsapp geltend zu machen.
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