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Подтверждение диплома на аусбильдунг

20.12.17 14:52
Re: Подтверждение диплома на аусбильдунг
 
Lioness патриот
Lioness
Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung
Die Feststellung, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers den durch die bestandene (deutsche) staatliche Pflichtfachprüfung nach § 5 Abs. 1 DRiG bescheinigten Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, erfolgt über eine zweistufige Gleichwertigkeitsprüfung.
Erste Stufe: Prüfung des Universitätsdiploms und der sonstigen Nachweise Zunächst werden das Universitätsdiplom des Bewerbers und die vorgelegten Nachweise, insbesondere Diplome, Prüfungszeugnisse, sonstige Befähigungsnachweise dahin geprüft, ob sich aus ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten ergeben, wie sie für das Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlich sind.
Zweite Stufe: Ergänzende Eignungsprüfung Ergibt die Prüfung keine oder nur teilweise Gleichwertigkeit, wird auf Antrag eine Eignungsprüfung durchgeführt, die sich auf die Kenntnisse und Fähigkeiten des deutschen Rechts bezieht. Prüfungsfächer sind das Zivilrecht, das Strafrecht und das Öffentliche Recht einschließlich des dazugehörigen Verfahrensrechts. Es sind die schriftlichen Prüfungsarbeiten der staatlichen Pflichtfachprüfung in denjenigen der genannten Rechtsgebiete anzufertigen, deren hinreichende Beherrschung nicht bereits im Rahmen der ersten Stufe der Gleichwertigkeitsprüfung nachgewiesen wurde.

Ну, собственно говоря, про Баварию я никогда не интересовалась. Просто знаю, кто захотел, тот прорвался и безо всякого статуса ПП, но было, действительно, не в Баварии. Если уж тут "grundsätzlich" для этой Федеральной земли, то их дело.

Tätigkeit als Rechtsanwalt in Deutschland. "Integration du...

Ну что, Данила-мастер, не вышла чаша по Катькиному цветку? ("Каменный цветок")
 

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