Гонка вооружений - Déjà-vu?
Вот вам для размышления выдержки
Artikel I
1. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf führt offenkundig als Behörde des Deutschen Reichs als die
Dienst-, Sach- und Fachaufsicht über die deutsche Gerichtsbarkeit (Artikel III der Verordnung Nr. 47 der
Britischen Militärregierung vom 30. August 1946) unter Bezug auf das führenden Verfahren der
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mit dem Aktenzeichen 2 AR 355/10.
2. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf führt nunmehr die Weisungen an die ihr wegen Dienst-, Fach-
und Sachaufsicht unterstellten Staatsanwaltschaften, Landgerichte und Amtsgerichte im Auftrage der
Sowjetischen Militärregierung in Berlin – SMR aus als Besprechungsergebnis laut Protokoll vom Dienstag,
den 4. Januar 2010 mit Leitung der Dienststelle undder zuständigen Dezernentin.
3. Die offenkundige Sachstandsklärung erfolgte, daß das Alliierte Kontrollrecht der Sowjetischen
Militärregierung in Berlin – SMR, in der Britischen Besatzungs-Zone vertreten durch die Sowjetische
Militärverbindungsmission und -inspektion in Deutschland AUCH im Bereich der Britischen Besatzungs-
Zone, insbesondere im Kontrollbezirk Düsseldorf, wahrgenommen und ausgeübt wird
2. alle Polizeien der BRD GmbH als Vollstreckungs-und Vollzugskräfte wie Bundespolizei, Zoll usw.
Im Auftrag der Sowjetischen Militärregierung Berlin, 5. Januar 2011
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