Новейшие санкции 26.01.2018
Zusatzbeitrag bestimmt Ihren Beitragssatz
Seit
Anfang 2015 gelten die neuen Beitragsregeln in der gesetzlichen
Krankenversicherung: Zwar sank der Beitrag im ersten Schritt von 15,5 auf 14,6 Prozent. Dafür können die Krankenkassen nun Zusatzbeiträge
erheben. Das machen inzwischen alle Kassen, jedoch in unterschiedlichem
Ausmaß. Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag derzeit bei etwa 1,1
Prozent. Bis Ende des Jahrzehnts rechnet der Kassenverband jedoch mit
einem Anstieg auf 1,8 Prozent.Die Spanne beim Beitragssatz, der sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag zusammensetzt, reicht damit von 14,9 Prozent bei der Metzinger BKK und der AOK Sachsen-Anhalt bis zu 16,4 Prozent bei der BKK Vital. Im Durchschnitt liegt er bei 15,7 Prozent.
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