Наших королев не устроила зарплата
Моя кузина гражданка Германии на делее, четырех лет назад хотела выйти замуж за своего одноклассника из Латвии.
Брак разрешили, но с социала её сняли...
То есть из случая твоей кузины ты вдруг решила, что НИКОГДА социал не разрешит?
Ок, давай разбираться..
Из Латвии одноклассник?
Значит, твоя кузина сама тоже из Латвии, так?
Тогда понятно. Бехерды имеют возможность предложить поехать жить семьей к мужу.
Читай Фервальтунгсфоршрифты к AufenhaltG
Die Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5 Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz 3) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet
gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 im Regelfall keine
Nr. 42– 61 GMBl 2009 Seite 1037
Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu
Deutschen und nicht durchgängig zu prüfen.
Bei Vorliegen besonderer Umstände kann jedoch auch der Ehegattennachzug zu Deutschen
von dieser Voraussetzung abhängig gemacht
werden. Besondere Umstände können bei Personen vorliegen, denen die Herstellung der
ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kann in Einzelfällen in Betracht kommen bei Doppelstaatern in Bezug auf
den Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie neben
der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die
geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten
gelebt und gearbeitet haben und die Sprache
dieses Staates sprechen. Darüber hinaus kann
unter den Voraussetzungen des § 27 Absatz 3
trotz des grundsätzlich bestehenden Anspruchs
die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden;
vgl. näher Nummer 27.3. Im Rahmen der nach
§ 27 Absatz 3 erforderlichen Ermessensabwägung ist maßgeblich darauf abzustellen, dass
dem Deutschen regelmäßig nicht zugemutet
werden kann, die familiäre Lebensgemeinschaft
im Ausland zu leben, und dass der besondere
grundrechtliche Schutz aus Artikel 6 GG eingreift.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI...
Так что ты поосторожнее со словом "никогда"